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   VGH Hessen, 10.02.1993 - 8 UE 701/88   

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https://dejure.org/1993,2752
VGH Hessen, 10.02.1993 - 8 UE 701/88 (https://dejure.org/1993,2752)
VGH Hessen, Entscheidung vom 10.02.1993 - 8 UE 701/88 (https://dejure.org/1993,2752)
VGH Hessen, Entscheidung vom 10. Februar 1993 - 8 UE 701/88 (https://dejure.org/1993,2752)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 5 Abs 1 GG, § 105b GewO, § 105e Abs 1 GewO
    (Ausnahme vom Beschäftigungsverbot des GewO § 105e für sonntägliches Anzeigenblatt mit redaktionellem Teil über lokale Ereignisse)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 5 Abs. 1; GewO § 105b § 105e Abs. 1
    Gewerberecht: Ausnahme vom Beschäftigungsverbot für ein sonntägliches Anzeigenblatt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 155
  • ZUM 1994, 658
  • afp 1993, 682
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 14.11.1989 - 1 C 29.88

    Anwendbarkeit des Sonntagsbeschäftigungsverbotes - Pressegroßhändler - Erteilung

    Auszug aus VGH Hessen, 10.02.1993 - 8 UE 701/88
    Wie das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 14. Januar 1989 (NJW 1990, 1059, 1060) dargelegt hat, ist ein tägliches Bedürfnis der Bevölkerung im Sinne des § 105e I GewO gegeben, wenn Waren oder Dienstleistungen von einem wesentlichen Teil der Bevölkerung als täglich wichtig in Anspruch genommen werden.

    Wie das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 14. Januar 1989 (a.a.O.) dargelegt hat, wird der Beklagte bei dieser Ermessensentscheidung zu berücksichtigen haben, daß es sich bei der in Form einer Zeitung aufgemachten Sonntagsausgabe des um ein Presseerzeugnis handelt, das dem besonderen Schutz der verfassungsrechtlich garantierten Informations- und Pressefreiheit des Art. 5 Abs. 1 GG untersteht, dem der Beklagte im Rahmen seiner Ermessensentscheidung nach § 105e Abs. 1 GewO Rechnung zu tragen hat.

  • VG Berlin, 10.03.2017 - 14 K 13.15

    Pressespiegel dürfen auch an Sonn- und Feiertagen erstellt werden

    Das dabei bestehende behördliche Ermessen war nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung insofern - ggf. "auf null" - eingeengt, als "eine verfassungsgerechte Anerkennung der Funktion der Presse in der freiheitlichen demokratischen Staatsordnung im Lichte des Art. 5 GG gewährleistet" sein musste (vgl. z.B. BVerwG, Urt. v. 07.04.1983, NVwZ 1984, 374, 376; Urt. v. 17.12.1985, NJW 1986, 2003, 2004; Urt. v. 14.11.1989, NJW 1990, 1059, 1060 f.; vgl. ferner OVG Münster, Urt. v. 01.10.1991, NVwZ-RR 1992, 476, 477; VGH Kassel, Urt. v. 10.02.1993, NVwZ-RR 1994, 155, 156).
  • LAG Berlin, 31.01.1994 - 9 Sa 108/93

    Tarifvertrag: räumliche Geltung

    Staatsverträge rechnen jedenfalls nicht zu den Rechtsgeschäften i.S. von § 613 a BGB (vgl. LAG Berlin v. 19.7.1993, AfP 1993, 682 ).

    Auch die analoge Anwendung der genannten Norm kommt vorliegend nicht in Betracht (ebenso LAG Berlin, AfP 1993, 682 ; BAG vom 6.9.1978, AP Nr. 13 zu § 613 a BGB ).

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